Plausibilitätsprüfungen von Gutachten und Bauunterlagen
Fehlende Planunterlagen rechtzeitig einfordern und auf Plausibilität prüfen lassen. Werkverträge unbedingt vor Unterzeichnung durch Sachverständige auf Planungsfehler prüfen lassen. Auch sollten Juristen die rechtliche Seite der Vertragsgestaltung bewerten.
Darauf müssen Bauherren in Zukunft achten
Paragraf 650n BGB regelt nun die Herausgabe der Planungsunterlagen sowohl vor dem Bau als auch nach Bauabschluss. Auch Letzteres ist wichtig, weil Bauten manchmal anders ausgeführt werden müssen, als ursprünglich geplant. Bauherren müssen dann natürlich später belegen können, dass auch die Änderungen geltendem Recht entsprechen. Es gibt also zwei Zeitpunkte, an denen Unterlagen übergeben werden müssen: Einmal vor Vertragsabschluss, einmal nach Baufertigstellung.
Das Recht auf Unterlagenherausgabe hat allerdings auch seine Grenzen. Die Baufirmen müssen nur Unterlagen für öffentlich-rechtlich geforderte Nachweise herausgeben. Konkret sind das sämtliche Unterlagen, die die Einhaltung der Landesbauordnungen belegen, ferner Nachweise zur Energieeinsparverordnung (EnEV) und dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG), die demnächst in einem Gebäudeenergiegesetz (GEG) zusammengefasst werden sollen. Der Gesetzgeber erstreckt den Anspruch auch auf die Unterlagen, die die KfW vom geförderten Verbraucher verlangt, sofern der Bauunternehmer die berechtigte Erwartung des Verbrauchers geweckt hat, sein Haus werde die entsprechenden Bedingungen einhalten. Dasselbe gilt für alle anderen Förderdarlehensgeber, die Nachweise über Planung und Bauausführung verlangen. Nicht zur Verfügung stellen und übergeben müssen die Baufirmen alle anderen Pläne und Unterlagen. Das können zum Beispiel Bestandspläne für einen frisch sanierten Altbau sein. Bauherren sollten deshalb im Vorfeld gut überlegen, welche Unterlagen sie noch benötigen könnten und dies in den Vertrag aufnehmen.
In solchen Fällen ist es ratsam, den unabhängigen Sachverständigen hinzuzuziehen. Er weiß, welche zusätzlichen Unterlagen sinnvoll sind. Prüfen lassen, ob tatsächlich nach den Plänen und Berechnungen gebaut wird, müssen die Bauherren allerdings nach wie vor selbst – leider ist dies allzu oft nicht der Fall und kommt die Bauherren dann eventuell am Ende teuer zu stehen.
Gutachtenprüfungen
erfolgen bei Zweifeln an der Richtigkeit und Nachvollziehbarkeit von Gutachten. Dies können im Schadensfall Versicherungsgutachten, aber auch Gutachten des Streitgegners sein.
Das Ziel einer Plausibilitätsprüfung von Gutachten ist es, zu bewerten, ob
-
Sachlage und Untersuchungsziel hinreichend erfasst werden,
-
die durchgeführten Erhebungen und Untersuchungen zum Erreichen des Untersuchungsziels geeignet sind
-
die wiedergegebenen Ergebnisse belastbar und die Aussagen und Schlussfolgerungen im Gutachten nachvollziehbar sind.
Sachverständiger für Schäden an Gebäuden gemäß DIN EN ISO/IEC 17024 European Certification Council gültig bis 31.10.2024