Konfliktmanagement bei Baustreitigkeiten
Ziel ist eine gütliche Einigung aller streitenden Parteien und die Möglichkeit,Gerichtsprozess vermeiden
Doch ein Gerichtsprozess kann vermieden werden, wenn Handwerker und Kunde bereit sind, sich mit Hilfe eines neutralen Dritten zu einigen.
Oft könne ein gemeinsames Gespräch vor Ort mit den Streitenden und dem Sachverständigen als neutralem Vermittler schon eine Lösung bringen, mit der beide Parteien leben können. Schnell, günstig und verbindlich
Eine schnelle, kostengünstige und verbindliche Konfliktlösung bietet das Schiedsgutachten. Kunde und Handwerker einigen sich dabei gemeinsam auf einen Sachverständigen als Schiedsgutachter. Dann teilen sich die beiden Parteien die Kosten für das Gutachten, sie unterzeichnen aber auch im Vorfeld eine sogenannte Unterwerfungsklausel, mit der sie das Ergebnis des Gutachtens als verbindlich anerkennen. „Wird tatsächlich ein Fehler des Handwerksbetriebs festgestellt, ist das zwar unerfreulich, aber trotzdem günstiger als ein Prozess. Zudem bietet sich die Chance, den Fehler künftig zu vermeiden.“ Gut für den Unternehmer: Er riskiert keinen Imageschaden durch ein negatives Gerichtsurteil. Gut für beide: Ein Sachverständiger ist emotional neutral, er kann den Konflikt rein sachlich betrachten und Lösungsvorschläge machen, die beiden Seiten gerecht werden.
Kosten vorher klären, sie betreffen alle Parteien gleichermaßen !
Bei der Einigung auf ein Schiedsgutachten muss aber sichergestellt werden, dass beide Parteien mit dem Sachverständigen einverstanden sind und ihn als neutral betrachten.
Bevor man einen solchen Experten beauftragt, sollten die Betroffenen den genauen Umfang des Auftrags und die zu erwartenden Kosten klären.
Gespräch schont Nerven und Geldbeutel
Quelle: Handwerksblatt.de
Sachverständiger für Schäden an Gebäuden gemäß DIN EN ISO/IEC 17024 European Certification Council gültig bis 31.10.2024