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Für welche Objekte wird ein Energieausweis benötigt? 

Einen Energieausweis benötigen grundsätzliche alle, die ab dem 1. Oktober 2007 eine Bauantrag gestellt haben, in Zukunft einen stellen werden oder mit der Bauausführung des Objekts begonnen haben. Eigentümer von Bestandsgebäudes sind verpflichtet sich einen Ausweis ausstellen zu lassen, sofern bestimmte Modernisierungsmaßnamen durchgeführt wurden, die den Energiekennwert des Objektes beeinflusste. Ebenso ist der Energieausweis bei der Vermietung, der Verpachtung oder dem Verkauf von Gebäuden Pflicht. Seit 2014 sogar schon bei der Inserierung des Objektes und nicht erst bei der Besichtigung oder der endgültigen Objektübergabe.

Gibt es Ausnahmen bei denen kein Energieausweis benötigt wird?  

Ja, die gibt es. Bei Gebäuden die unter Denkmalschutz stehen muss kein Energieausweis beantragt werden und auch nicht bei der Neuvermietung oder dem Verkauf vorgelegt werden. Auch für Gebäude, dessen Grundfläche kleiner als 50 m² ist, wird kein Energieausweis benötigt. Es gibt zahlreiche weitere Ausnahmen. Welche das sind kann man der EnEV entnehmen.

Ist der Energieausweis auch für Nichtwohngebäude Pflicht? 

Seit 2009 ist der Energieausweis für Nichtwohngebäude beziehungsweise Gewerbeobjekte ebenfalls verpflichtend. Es gibt jedoch Unterschiede bei den Ausweisen für Wohngebäude und Nichtwohngebäude. Der Energieausweis für Nichtwohngebäude ist nicht nur bei der Neuvermietung oder dem Verkauf eines Objektes wichtig. Für bestimmte gewerblich genutzte Gebäude besteht eine Aushangpflicht des Ausweises.

Gibt es verschiedene Ausweise und was sind die Unterschiede? 

Es gibt verschiedene Arten von Energieausweisen. Zunächst wird zwischen einem bedarfsbasierten und einem verbrauchsbasierten Energieausweis unterschieden. Verbrauchsbasierte Energieausweise werden wie der Name schon verrät mit Hilfe der Verbrauchsdaten des Objektes erstellt. Bedarfsbasierte Energieausweise ermitteln immer den Energiebedarf eines Gebäude. Diese Ermittlung erfolgt über eine Analyse der technischen Gebäudestandards. Ferner gibt es diese zwei Ausweisarten jeweils für Wohngebäude und für Nichtwohngebäude. Beim Energieausweis für Gewerbeimmobilien wird beispielsweise zusätzlich zum Heizverbrauch der Stromverbrauch betrachtet. Somit gibt es insgesamt vier verschiedene Ausweistypen.

Welcher Ausweis wird für welches Objekt benötigt? 

Der Verbrauchsausweis für Wohngebäude darf immer dann beantragt werden, wenn das Objekt mehr als fünf Wohneinheiten hat, der Bauantrag nach 1977 gestellt wurde oder das Objekt durch Modernisierungen die Anforderungen der Wärmeschutzverordnung von 1977 erfüllt. Für Neubauten, bei Objekterweiterungen, sowie bei Objekten die weniger als fünf Wohneinheiten haben und vor 1977 gebaut wurden muss der Bedarfsausweis beantragt werden. Bei Nichtwohngebäuden steht es dem Eigentümer grundsätzlich frei, welchen Ausweis er beantragt. Lediglich bei Neubauprojekten oder Erweiterungen an Bestandsgebäuden ist der Bedarfsausweis auch für Nichtwohngebäude verpflichtend.

Wie lang ist ein Energieausweis gültig? 

Ein Energieausweis ist ab dem Ausstellungsdatum immer 10 Jahre gültig.

 

 

 

 

 

 

Sachverständiger für Schäden an Gebäuden gemäß DIN EN ISO/IEC 17024 European Certification Council gültig bis 31.10.2024Sachverständiger für Schäden an Gebäuden gemäß DIN EN ISO/IEC 17024 European Certification Council gültig bis 31.10.2024

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