UA-141757281-1
Ihre Browserversion ist veraltet. Wir empfehlen, Ihren Browser auf die neueste Version zu aktualisieren.

Baubegleitende Qualitätskontrolle

 

Die baubegleitende Qualitätskontrolle während der Arbeit am Bauobjekt sichert eine gute und dauerhafte Bausubstanz.

Während der Sanierungsmaßnahme unterstütze ich Ihre Um-bzw.Neubaumaßnahme im Rahmen der Qualitätskontrolle. Aufgrund meiner besonderen Sachkunde kann ich verdeckte Baumängel sowie beschädigte Konstruktionen frühzeitig erkennen. So können etwaige Baumängel rechtzeitig behoben und Folgeschäden vermieden werden.

Art und Umfang der baubegleitenden Qualitätskontrolle werden im Vorfeld zwischen dem Bauherrn und dem Baugutachter vertraglich festgelegt. Sind Zusatzmaßnahmen notwendig, werden diese vor der Ausführung durch den Baugutachter aufgezeigt und erst nach Freigabe durch den Bauherrn ausgeführt. Die zusätzlichen Ausgaben können bei Bedarf durch den Baugutachter (Bausachverständiger) im Rahmen einer Kostenschätzung ermittelt werden.

Sinnvolle Kontrollen:

  • bei Erstellung des Kellers - Bauwerksabdichtung, Dämmung
  • Abnahme des Rohbaus - Übergänge von Bauteilöffnungen, Überbindemaße, Bauteilanschlüsse, Dachstuhl, etc.
  • nach Einbau der Fenster
  • Installation der Sanitär-, Heizungs- und Elektroinstallation auf der Rohdecke
  • Dämmarbeiten - Dach und Fassade
  • Überprüfung der Haustechnik
  • Kontrolle des Innenausbaus

Um die Qualität zu gewährleisten, kommt es sehr auf die spezifische Leistung der Handwerker an: die heutigen Baumaterialien und Grundstoffe sind im hohen Maße auf die anvisierten Funktionen ausgerichtet und leistungsfähig – dafür aber sehr sensibel in der Anwendung. Verarbeitungsfehler stellen bis zu 90 Prozent der auftretenden Baumängel. Deshalb ist ein rechtzeitiges und regelmäßiges Kontrollieren durch einen Fachmann besonders wichtig. Denn eine fehlerhafte Verarbeitung des Materials lässt sich durch einen Laien nur schwer erkennen, und wenn die weiteren Arbeiten diese Stellen dann verdecken, kann natürlich auch jemand vom Fach nur noch wenig erkennen. Bei der Abnahme durch den Bauherrn wird die Beweislast umgekehrt – nicht mehr die Baufirma, sondern der Bauherr muss dann diese Mängel dem Verursacher nachweisen. Verdeckte Mängel sind bei der Abnahme aber nicht erkennbar, darum bieten wir die baubegleitende Qualitätskontrolle an: Sie vermeiden so teure Nachreparaturen und schonen die Nerven und Ihre Investition.

Die Vorteile liegen auf der Hand:

  • Überprüfen des Baumaterials sowie die Prüfung der richtigen Verarbeitung; das beugt verdeckten Mängeln vor
  • Rechtzeitiges Eingreifen nach unserer Analyse kann weitaus kostspieligeres Nacharbeiten vermeiden
  • Mein Beitrag zur Bauleistung gibt Ihnen Sicherheit bei Ihrer Investition

 

 

Sachverständiger für Schäden an Gebäuden gemäß DIN EN ISO/IEC 17024 European Certification Council gültig bis 31.10.2024Sachverständiger für Schäden an Gebäuden gemäß DIN EN ISO/IEC 17024 European Certification Council gültig bis 31.10.2024

Cookie-Regelung

Diese Website verwendet Cookies, zum Speichern von Informationen auf Ihrem Computer.

Stimmen Sie dem zu?